Das Erneuerbare-Energie-Gesetz und die EEG-Umlage

Schon unter der Regierung Kohl gab es das Stromeinspeisegesetz. Es erlaubte auch Anderen als den Stromkonzernen, Strom zu produzieren und in das Netz einzuspeisen. Unter der rot-grünen Regierung Schröder wurde es mit der kostendeckenden Vergütung so erweitert, dass sich das auch lohnte. Ein beispielhafter Siegeszug der Erneuerbaren Energien begann, der dafür sorgte, dass Erneuerbare heute weltweit die günstigen Primärenergien sind. Günstiger als Kohle und Atom, als Gas oder Öl.

Jeder der eine Windkraftanlage oder eine Photovoltaikanlage betreibt erhält nach dem EEG eine sogenannte Einspeisevergütung. Diese war für die ersten Anlagen sehr hoch, da die Technik neu und die Anlagen teuer waren. So wurde eine hohe Nachfrage erzeugt, die die Produktionszahlen nach oben trieb und die Technik schnell billig machte.

Finanziert wird die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde mit trägt. Diese „Wälzung“ funktioniert seit 2010 durch den Besonderen Ausgleichsmechanismus, den die schwarz-gelbe Bundesregierung erfunden hat. Durch seine Gestaltung ist der Börsenpreis für Strom in Deutschland massiv gesunken, während die EEG-Umlage sich verfünffacht hat. Gleichzeitig sorgt der Ausgleichsmechanismus dafür, dass Kohlestrom exportiert werden kann1 und die größten Stromverbraucher vom Klimaschutz ausgespart werden. Dies halten Viele für in hohem Maße ungerecht und höchst kontraproduktiv in Sachen Klimaschutz.