Warum wir klagen

Volker Klös erklärt im Video wieso wir klagen:

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Zur Finanzierung der Energiewende über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird von allen Stromkunden die sogenannte EEG-Umlage erhoben. Von allen? Nein, die Großindustrie ist weitgehend von der Finanzierung der Energiewende befreit. Dies halten der Verein Sonneninitiative und der international renommierte Energierechtler Peter Becker für eine verfassungswidrige Beihilfe.

Rund ein Viertel des Strompreises für Privatleute und kleine Firmen macht die EEG-Umlage aus. Sie beträgt etwa 6,8 Cent des Strompreises von 26 bis 30 Cent pro Kilowattstunde. Sie wird genutzt, um den Einstieg in eine klimafreundliche und erneuerbare Stromerzeugung – also die Energiewende – zu finanzieren.

Auch diese Familie zahlt indirekt an die Großindustrie 65 Euro pro Jahr.

Die sogenannte stromkostenintensive Industrie und Schienenbahnen sind von dieser EEG-Umlage ganz befreit. Dadurch zahlen alle anderen, vom Harz-4-Empfänger über Kommunen bis zum Mittelständler, etwa 25 Prozent mehr EEG-Umlage. Das erhöht den Strompreis um rund 1,6 Cent pro Kilowattstunde. Indirekt unterstützt so eine Durchschnittsfamilie mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden diese Industrie mit 65 Euro im Jahr1.

So steht es in der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG 2017 ab Paragraph 63.2

Im Klartext nennt man das eine Beihilfe (Subvention). Die Europäische Union wacht darüber, dass das wirklich nötig ist. Das Gericht der Europäischen Union ist am 10. Mai 2016 bereits zu dem Schluss gekommen, dass diese Beihilfe nicht zulässig ist.

Selbst wenn eine solche Subvention rechtens wäre: Warum wird sie nicht aus dem Staatshaushalt gezahlt, sondern auch von den Ärmsten? Sind diese nicht zu Recht von der Steuer befreit? Müssen ausgerechnet diese die stromkostenintensive Industrie stützen?

Die Großindustrie wird unfreiwillig von allen Stromkunden, vom Hartz IV Empfänger über Normalverdiener bis hin zu Gewerbetreibenden, mit fünf Milliarden Euro jährlich „unterstützt“.

Nein, meinen der Verein Sonneninitiative, der mit Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar von diesem Unrecht betroffen ist, zusammen mit dem Energierechtler Dr. Peter Becker.

Deshalb beschreitet die Sonneninitiative jetzt mit Becker den Rechtsweg gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der diese EEG-Umlage eintreibt, um am Ende vor dem Verfassungsgericht die Besondere Ausgleichsregelung zu Fall zu bringen.

1 Becker, Peter; Verfassungswidrigkeit der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR); Zeitschrift für Neues Energierecht, Heft 5/2018

Hintergrundinformationen:

Dr. Peter Becker, der Energierechtler

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz und die EEG-Umlage

Die Sonneninitiative und die Motivation für den Klageweg