Die Sonneninitiative und die Motivation für den Klageweg

Der Verein Sonneninitiative, gegründet 2002, betreibt rund 250 Bürgersonnenkraftwerke für weit über tausend Bürgerinnen und Bürger. Liefern diese Bürgersonnenkraftwerke auf Schulen, Bürgerhäusern, Feuerwehren, Kliniken und kleinen Firmen Strom direkt an die Nutzer der Gebäude, wird die volle EEG-Umlage fällig und muss an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (TenneT, Amprion, Transnet BW oder 50herz) abgeführt werden.

Der Verein hat in den letzten Monaten zwanzig Prozent dieser Umlage von Amprion einbehalten. Er hält diese zurück, da mit diesem Teil die mutmaßlich unrechtmäßigen Industrieprivilegien finanziert werden.

Jetzt ist er von Amprion auf Zahlung verklagt worden, das Landgericht Marburg soll den Verein zur Zahlung zwingen. Zuvor muss sich das Landgericht jedoch überlegen, ob es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gesetzesgrundlage, der besonderen Ausgleichsregelung, hat. Falls es dies bejaht, wird es die Entscheidung so lange vertagen, bis das Verfassungsgericht diese Frage entschieden hat.

Der Verein erhofft sich von einem Urteil des Verfassungsgerichts eine Entlastung von erneuerbarem Strom, sodass dieser unter fairen Bedingungen mit „dreckigem“, fossil erzeugtem Strom konkurrieren kann. Denn der Verein ist der festen Meinung, dass regenerativ erzeugter Strom immer günstiger ist als fossil erzeugter Strom, wenn man nur alle Kosten, auch die des Klimawandels, mit einbezieht.

Schließlich ist der Verein ein glühender Verfechter der Bürgerenergie. Erst wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Energie diskriminierungsfrei selbst erzeugen und verkaufen können und die Monopole der Konzerne gebrochen werden, wird es umweltfreundliche und preiswerte Energie für jedermann/-frau geben. Ganz abgesehen davon ist es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, wenn Konzerne ihre Gewinne auf Kosten der sozial Schwachen erhöhen. Auch, und besonders, wenn ihnen die Politik dabei hilft.

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