03 Apr

Verein unterliegt erwartungsgemäß in erster Instanz

Wie nicht anders zu erwarten unterliegt der Verein in der ersten Instanz am 1. April (leider kein Scherz) vor dem Landgericht Marburg gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der die EEG-Umlage laut Gesetz eintreibt. Dies verwundert kaum, da das Landgericht die Frage, ob Paragraph 63 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen das Grundgesetz verstößt, nicht beantworten wollte.

Jetzt wird der Verein stellvertretend für alle deutschen Stromverbraucher in Berufung gehen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wird sich den Fall hoffentlich genauer anschauen und dem Verfassungsgericht vorlegen.

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