27 Sep

BDEW fordert Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung durch Steuermittel

Wer hätte das gedacht: Sogar der BDEW hat Probleme bei der Besonderen Ausgleichsregelung.

„Mehr Klimaschutz durch eine weitere Reduktion der Kohleverstromung muss einher gehen mit einer Senkung der Stromsteuer und/oder einer Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG aus Steuermitteln“, sagte Kapferer weiter. Beide Maßnahmen könnten die Steuer- und Abgabenlast beim Strom um bis zu 3,65 Cent pro Kilowattstunde sinken lassen.

(https://www.pv-magazine.de/2018/09/26/bdew-fordert-staatliche-steuer-und-abgabenlast-beim-strom-massiv-zu-senken/, Hervorhebung d. Verf.; Anm.: Stefan Kapferer ist Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft [BDEW])

21 Sep

Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

Das EEG ist und bleibt die Basis für eine bürgerschaftliche Energiewende in Deutschland. Es muss in seiner ursprünglichen Intention erhalten bleiben.

Wir wehren uns dagegen, dass über die ständigen Änderung das EEG zum industriepolitischen Spielball der Energielobby geworden ist. Deshalb klagen wir gegen die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG 2017), die den Kohlestromexport und die Belastung der kleinen Stromverbraucher mit Kosten der Industrie erst ermöglicht.

 

18 Sep

Erster Gerichtstermin

Jetzt geht es richtig los: Das Landgericht Marburg hat den Schriftsatz unseres Rechtsanwalts Dr. Becker erhalten, in dem überzeugend nachgewiesen wird, dass die Privilegierung der Stromintensiven Industrien und der Schienenbahnen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und Europarecht verstößt.

Denn warum sollen die übrige Industrie, das Gewerbe und vor allem die Haushalte die  stromintensiven Industrien und den Stromverbrauch der Schienenbahnen subventionieren? Die Subvention verstößt außerdem gegen das Beihilfeverbot des EU-Vertrags, wie das Europäische Gericht erster Instanz bereits festgestellt hat.

Amprion hat jetzt 2 Monate Zeit für die Entgegnung. Dann wird das Landgericht terminieren. Es kann, wenn es von der Richtigkeit unseres Standpunktes überzeugt ist, bereits selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen.