18 Sep

Erster Gerichtstermin

Jetzt geht es richtig los: Das Landgericht Marburg hat den Schriftsatz unseres Rechtsanwalts Dr. Becker erhalten, in dem überzeugend nachgewiesen wird, dass die Privilegierung der Stromintensiven Industrien und der Schienenbahnen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und Europarecht verstößt.

Denn warum sollen die übrige Industrie, das Gewerbe und vor allem die Haushalte die  stromintensiven Industrien und den Stromverbrauch der Schienenbahnen subventionieren? Die Subvention verstößt außerdem gegen das Beihilfeverbot des EU-Vertrags, wie das Europäische Gericht erster Instanz bereits festgestellt hat.

Amprion hat jetzt 2 Monate Zeit für die Entgegnung. Dann wird das Landgericht terminieren. Es kann, wenn es von der Richtigkeit unseres Standpunktes überzeugt ist, bereits selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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