04 Mrz

Erste Verhandlung bei EEG-Klage

Der Verein hält die sog. „Besondere Ausgleichsregelung“ im EEG für verfassungswidrig. Deshalb hat er dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion den Teil der EEG-Umlage einbehalten, der zu Unterstützung der „stromintensiven Industrie und der Schienenbahnen“ eingesetzt wird. Am 1. April (kein Scherz!) ist Verhandlung.

Rechtsanwalt Dr. Peter Becker hatte in den vergangenen Wochen eine umfassende Klageerwiderung entwickelt. Sie ist Basis für die Güteverhandlung mit anschließender mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht Marburg. Der Termin ist auf Montag, 1. April 2019, 13 Uhr, festgelegt. Er findet vor dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 28, Raum 151 statt.

Das Landgericht hat die Frage zu entscheiden, ob nach seiner Ansicht die fraglichen Rechtsvorschriften der §§ 64 bis 66 EEG 2014 bzw. §§ 60a bis 69 EEG 2017 mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unverträglich sein könnten. Bejaht das Gericht dies, kann es dem Bundesverfassungsgericht die fraglichen Rechtsvorschriften zur Prüfung vorlegen.

Für den Verein ist dies die erste Runde vor Gericht zur Klage gegen die Besondere Ausgleichsregelung. Diese Auseinandersetzung belastet den Verein finanziell stark. Deshalb ist er weiter auf Unterstützung angewiesen, um die Klage, die einige zehntausend Euro kosten wird, zu stemmen.

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03 Jan

#eegklage wünscht ein erfolgreiches 2019

Wir möchten allen Stromverbrauchern ein erfolgreiches Jahr 2019 wünschen. Vielleicht ist es schon dieses Jahr soweit, dass jeder Haushalt davon befreit wird, die Industrie unfreiwillig mit durchschnittlich 65 Euro jährlich zu unterstützen.

Dieses Jahr wird wohl die ersten juristischen Entscheidungen beim Vorgehen gegen den besonderen Ausgleichsmechanismus bringen. Amprion hat jedenfalls nicht innerhalb der vom Gericht gewährten Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung von Dr. Peter Becker reagiert. Becker hat heute bei Gericht nachgefragt. Wir sind gespannt, wie es weiter geht …

22 Nov

#eegklage wird beim Bürgerenergiekonvent vorgestellt

Beim 5. Bürgerenergiekonvent in Wittenberg am Freitag, 23. November 2018 stelle ich die #eegklage um 19:30 Uhr vor. Titel: „David gegen Goliath: Rechtsprüfung des EEG-Umlage-Industrieprivilegs

Ich werde kurz auf die Motivation für die Klage eingehen, die Zahlen zur Höhe der EEG-Umlage erläutern und über den aktuellen Stand des Rechtsstreits informieren.

05 Okt

Was hat die EEG-Klage mit dem Hambacher Forst zu tun?

Ohne die Besondere Ausgleichsregelung könnte der Hambacher Forst einfach stehen bleiben!

Im Jahr 2009 wurde mit der Ausgleichsmechanismusverordnung der Verbrauchsvorang der Erneuerbaren Energie abgeschafft. Zuvor mussten Kohlekraftwerke immer gedrosselt werden, wenn Sonne und Wind genug Strom lieferten.

Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, … . Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden.“ (Wikipedia)

Das Geschäftsmodell Kohlestromexport ist 2009 für RWE unter der „Klimakanzlerin“ Gesetz geworden und trägt den Namen Ausgleichsmechanismusverordnung.

Auch in dieser Sekunde wird wohl wieder jede Menge super-billiger Kohlestrom erzeugt – nicht weil wir ihn brauchen, sondern für den Export. Auch dafür soll Hambi weichen. Wer sich ein Bild machen will, spielt mal ein bisschen mit der interaktiven Electricity Map.

 

 

27 Sep

BDEW fordert Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung durch Steuermittel

Wer hätte das gedacht: Sogar der BDEW hat Probleme bei der Besonderen Ausgleichsregelung.

„Mehr Klimaschutz durch eine weitere Reduktion der Kohleverstromung muss einher gehen mit einer Senkung der Stromsteuer und/oder einer Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG aus Steuermitteln“, sagte Kapferer weiter. Beide Maßnahmen könnten die Steuer- und Abgabenlast beim Strom um bis zu 3,65 Cent pro Kilowattstunde sinken lassen.

(https://www.pv-magazine.de/2018/09/26/bdew-fordert-staatliche-steuer-und-abgabenlast-beim-strom-massiv-zu-senken/, Hervorhebung d. Verf.; Anm.: Stefan Kapferer ist Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft [BDEW])

21 Sep

Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

Das EEG ist und bleibt die Basis für eine bürgerschaftliche Energiewende in Deutschland. Es muss in seiner ursprünglichen Intention erhalten bleiben.

Wir wehren uns dagegen, dass über die ständigen Änderung das EEG zum industriepolitischen Spielball der Energielobby geworden ist. Deshalb klagen wir gegen die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG 2017), die den Kohlestromexport und die Belastung der kleinen Stromverbraucher mit Kosten der Industrie erst ermöglicht.

 

18 Sep

Erster Gerichtstermin

Jetzt geht es richtig los: Das Landgericht Marburg hat den Schriftsatz unseres Rechtsanwalts Dr. Becker erhalten, in dem überzeugend nachgewiesen wird, dass die Privilegierung der Stromintensiven Industrien und der Schienenbahnen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und Europarecht verstößt.

Denn warum sollen die übrige Industrie, das Gewerbe und vor allem die Haushalte die  stromintensiven Industrien und den Stromverbrauch der Schienenbahnen subventionieren? Die Subvention verstößt außerdem gegen das Beihilfeverbot des EU-Vertrags, wie das Europäische Gericht erster Instanz bereits festgestellt hat.

Amprion hat jetzt 2 Monate Zeit für die Entgegnung. Dann wird das Landgericht terminieren. Es kann, wenn es von der Richtigkeit unseres Standpunktes überzeugt ist, bereits selbst das Bundesverfassungsgericht anrufen.