Erste Verhandlung bei EEG-Klage
Der Verein hält die sog. „Besondere Ausgleichsregelung“ im EEG für verfassungswidrig. Deshalb hat er dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion den Teil der EEG-Umlage einbehalten, der zu Unterstützung der „stromintensiven Industrie und der Schienenbahnen“ eingesetzt wird. Am 1. April (kein Scherz!) ist Verhandlung.
Rechtsanwalt Dr. Peter Becker hatte in den vergangenen Wochen eine umfassende Klageerwiderung entwickelt. Sie ist Basis für die Güteverhandlung mit anschließender mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht Marburg. Der Termin ist auf Montag, 1. April 2019, 13 Uhr, festgelegt. Er findet vor dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 28, Raum 151 statt.
Das Landgericht hat die Frage zu entscheiden, ob nach seiner Ansicht die fraglichen Rechtsvorschriften der §§ 64 bis 66 EEG 2014 bzw. §§ 60a bis 69 EEG 2017 mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unverträglich sein könnten. Bejaht das Gericht dies, kann es dem Bundesverfassungsgericht die fraglichen Rechtsvorschriften zur Prüfung vorlegen.
Für den Verein ist dies die erste Runde vor Gericht zur Klage gegen die Besondere Ausgleichsregelung. Diese Auseinandersetzung belastet den Verein finanziell stark. Deshalb ist er weiter auf Unterstützung angewiesen, um die Klage, die einige zehntausend Euro kosten wird, zu stemmen.