21 Sep

Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

Das EEG ist und bleibt die Basis für eine bürgerschaftliche Energiewende in Deutschland. Es muss in seiner ursprünglichen Intention erhalten bleiben.

Wir wehren uns dagegen, dass über die ständigen Änderung das EEG zum industriepolitischen Spielball der Energielobby geworden ist. Deshalb klagen wir gegen die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG 2017), die den Kohlestromexport und die Belastung der kleinen Stromverbraucher mit Kosten der Industrie erst ermöglicht.

 

2 Gedanken zu „Wir klagen nicht gegen das EEG sondern für das EEG

  1. Liebe Mitbürger,

    bei allem Verständnis und Sympathie für dieses Anliegen – ich zahle ja selbst auch privat eine hohe Stromrechnung für die EEG-Umlage – aber wir müssen aufpassen, hier keine Milchmädchenrechnung zu machen (nichts gegen Milchmädchen übrigens):

    Wenn die stromintensiven Industrieverbraucher wie Alu, Stahl, Glas, Chemie etc. diese volle EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh zahlen müssten, würden sie einfach die Produktion in Deutschland runterfahren. Weil sich deren Produkte nicht mehr wettbewerbsfähig im Weltmarkt verkaufen ließen. Dann wäre auch deren Stromverbrauch weg, und die EEG-Kosten von 25-30 Mrd. Euro pro Jahr könnten immer noch nicht auf breitere Schultern verteilt werden. Die Folge: die EEG-Umlage würde gleich hoch bleiben für alle Bürger, aber dafür hätte Deutschland diese Industrieproduktion und -Arbeitsplätze verloren, die dafür zu schlechteren Bedingungen woanders neu entstehen würden. Und dem Klima wäre auch nicht geholfen.

    Insofern viel Erfolg bei dem Grundanliegen, die Energiewende gerecht zu gestalten, aber aufpassen dass wir dabei nicht das Kind mit dem Bade ausschütten …

    Mit freundlichen Grüßen

    Roland Pahl

  2. Lieber Herr Pahl,

    ich bin sehr froh über Ihren Kommentar. Natürlich dürfen wir unsere Industrie nicht über Gebühr benachteiligen.

    Aber als große Energieverbraucher dürfen sich die Unternehmen auch nicht aus der Verantwortung stehlen. Schließlich sind sie es, die nicht unbeträchtliche Anteile CO2 frei setzen. Und das Argument „Arbeitsplätze“ sollte auch nicht gegen die „Erhaltung unserer Lebenswelt“ ausgespielt werden.

    Aber besonders darf die Industrie nicht noch ungerechtfertigt von der Energiewende profitieren. Und genau das tut sie, wie z.B. die KfW festgestellt hat(1).

    Durch den Merrit-Order-Mechanismus an der Strombörse, wo erneuerbarer Strom zum Preis Null in die Preisfindung eingeht, wird der Börsenstrompreis stark gesenkt(2). Davon profitiert die energieintensive Industrie in Deutschland bis hin zur Schädigung ausländischer Betriebe. „Im Januar 2014 kündigte eine niederländische Aluminiumhütte ihre Schließung an, da sie aufgrund des billigen Industriestroms in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig sei.“(3)

    Die stromintensive Industrie sollte also zumindest ihr Einsparungen durch die gesunkenen Börsenstrompreise zur Unterstützung der Energiewende zur Verfügung stellen.

    Gleichzeitig sollten die Befreiungen von der EEG-Umlage massiv gestrichen werden. Oder warum soll eine Geflügelschlachterei, eine Druckerei oder die Jenaer Nahverkehr GmbH von der EEG-Umlage befreit sein?(4) Energieintensiv? Im internationalen Wettbewerb?

    Nach einem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung unterbreiteten Reformvorschlag sollen Unternehmen künftig nur noch privilegiert werden, wenn sie aufgrund von europarechtlichen Kriterien auch unter die Strompreiskompensationsregel des EU-Emissionshandels fallen. Davon profitieren 15 zentrale Sektoren, darunter die Eisen-, Stahl-, Aluminium-, Kupfer-, Chemie- und Papierindustrie. Die bisherige Kopplung der Privilegierung an die Höhe des jährlichen Stromverbrauchs soll hingegen ersatzlos entfallen.“(5)

    Und wenn – übergangsweise – der Industrie „geholfen“ werden muss, weil sie sich sauberen Strom nicht leisten kann? Das wäre dann wohl eine „Beihilfe“. Und eine Beihilfe muss 1. von der EU genehmigt werden und 2. aus Steuergeldern gezahlt werden und nicht von Menschen, die aufgrund geringer Einkommen von der Steuer befreit sind.

    Genau das wollen wir mit unserer Klage erreichen. Eine Steuerfinanzierung fordert übrigens sogar der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).(6)

    Christian Quast

    ———–
    (1) https://www.kfw.de/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft-Kompakt/Volkswirtschaft-Kompakt-Nr.-11.pdf
    (2) https://web.archive.org/web/20130228060104/http://www.unendlich-viel-energie.de/uploads/media/RenewsKompakt_Industriestrompreise_Apr12_01.pdf
    (3) https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#cite_ref-130
    (4) Liste der von der EEG-Umlage befreiten Betriebe unter: https://www.oekologische-plattform.de/2017/06/eeg-umlage-befreiungen-2017/
    (5) https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#cite_ref-132
    (6) https://eeg-klage.de/bdew-fordert-finanzierung-der-besonderen-ausgleichsregelung-durch-steuermittel

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